Diese Datenschutzbestimmungen sollten Sie bei der Lead-Generierung beachten
Neue Kontakte bringen neuen Umsatz. Wie können Sie aber online an qualifizierte Kontakte kommen ohne die DSGVO zu verletzen? Ich zeige Ihnen, welche Datenschutzbestimmungen Sie bei der Lead-Generierung beachten sollten.

Tipps, wie Sie bei der online Leadgenerierung den Datenschutz einhalten – © Foto Thorben Wengert / pixelio.de
Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO müssen Unternehmen, die mit Kundendaten arbeiten – egal ob Onlineshops, Konzertveranstalter, Verbraucherportale etc. – zu jeder Zeit, Kunden, deren Daten Sie erheben, darauf hinweisen, wofür Sie deren Daten nutzen. Datenschutz ist bei der Leadgenerierung essentiell. Die Unternehmen dürfen weiterhin Leads generieren, hierbei aber wie bereits bei Newsletteranmeldungen vorgelegt, folgendes beachten:
- – Sie geben klar den Verwendungszeck an für die Einholung der Kontaktdaten.
- – Sie verlangen eine aktive Einwilligung vom Kunden, heißt, er muss aktiv ein Häkchen setzen, dass er die Informationen wünscht.
- – Bevor er den Download-Link erhält, bestätigt er nochmals den Wunsch, indem er auf den Link zum Download klickt (Aktivierungslink).
- – Protokollieren und speichern Sie die Eintragung inklusive Datum, Uhrzeit und IP-Daten elektronisch ab. Mit dem Double-Opt-In-Verfahren und der elektronischen Protokollierung erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht.
- – Räumen Sie den Kunden unbedingt ein Widerrufsrecht ein. Klären sie sie bereits bei der Einwilligung hierzu auf. Und fügen Sie jedem E-Mail Kontakt einen Link bei, unter dem der Kunde seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen kann.
Basis für die datenschutzkonforme Verarbeitung von Kundendaten ist die technische Sicherheit der unternehmenseigenen Webseite; dazu gehört eine SSL-verschlüsselte Datenübertragung. Darauf achtet auch Google zukünftig – es bevorzugt SSL-verschlüsselte Webseiten. Zudem sollten Sie jederzeit wissen, wo die Daten Ihrer Kunden abgespeichert werden. Nutzen Sie z.B. ein externes Newslettersystem, sollte der Anbieter möglichst seinen Server auf deutschem Boden haben oder europäischen. Dann muss er sich an die DGVO halten.
5 Tipps für effektive Leadgenerierung
Überlegen Sie sich bei Ihren Downloads einen Anreiz, damit die Interessenten ihre Daten hinterlassen: Gutscheincode, kostenloses Webinar.
Verbinden Sie Ihren Content auf Ihrem Blog immer mit einem themenbezogenen Hinweis zu einem Whitepaper, Webinar, etc.
Verlangen Sie anfangs nicht zu viele personenbezogene Daten. Je mehr Sie erfragen, umso größer ist die Hemmung, Daten preiszugeben. Bleibt der Lead mit Ihnen in Kontakt und nutzt sukzessive weiter Ihr „verschlüsseltes“ Angebot, können Sie beim 3. und 4. Kontakt spezifischere Daten erfragen.
Geben Sie Webseitenbesuchern auf der gesamten Homepage Möglichkeiten, mit Ihnen in Kontakt zu treten, den Newsletter zu abonnieren, sich für ein Webinar einzutragen etc.
Bleiben Sie bei der Leadgenerierung immer im Rahmen der aktuellen rechtlichen Vorgaben. Überprüfen Sie immer wieder die Gesetzeskonformität Ihrer Kontaktdatenabfrage.
Qualitative Lead-Generierung erreichen Sie über nutzerwertigen Content, der die Interessenten auf Ihre Kommunikationskanäle bringt. Überlegen Sie bei Ihren Maßnahmen, ob und wie diese zu einem Lead führen könnte und begleiten Sie potentielle Kunden bei Ihrer Customer Journey mit Ihrem Fachwissen. Wenn Sie Kundendaten abfragen, bleiben Sie unbedingt im Rahmen der DSGVO.
Die ausführlichen Tipps zur Leadgenerierung für Onlineshops finden Sie in der aktuellen PR & Werbe Praxis 20/2018.
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Schlagworte: Datenschutz, DSGVO, Leadgenerierung, online Marketing